Beratungsangebot
Haben Sie Fragen wie zum Beispiel
- Welche Leistungen stehen mir zu?
- Wer übernimmt welche Kosten?
- Wie fülle ich Anträge und Formulare richtig aus?
Die OBA hilft Ihnen gerne weiter. Ändert sich rechtlich etwas, informieren wir Sie.
Wir führen auf Wunsch Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI durch. Die Pflegekassen schreiben diese Besuche vor. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu klären.