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Informationen zur Veränderung der Pflegereform 2021 / 2022
Liebe Familien,
im Jahr 2021 / 2022 wird es Veränderung in der Pflegereform geben.
Anbei finden Sie ein Formular mit den wichtigsten Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums.
Die größte Veränderung stellen für uns folgende Punkte dar:
- Flexibler kombinierbare Leistungen: Aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird als Entlastungsbudget ein Gesamtjahresbetrag in Höhe von jährlich 3.300 € gebildet.
- Verhinderungspflege zielgenau ausgestalten: Zudem soll ein Teil der Leistung der Verhinderungspflege für die Ersatzpflege während einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleiben. Für die stundenweise Inanspruchnahme stehen deshalb ab dem 1. Juli 2022 maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung.
Viele Privatpersonen und Verbände kritisieren diese Veränderung und haben eine Petition ins Leben gerufen.
Hier der Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021
Falls Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne!
Hier geht es zu den Eckpunkten der Pflegereform 2021:
/documents/10702/17754482/eckpunkte-pflegereform-2021.pdf/215d8afb-400e-4549-a6c4-89efe908111a